Nachehelicher Unterhalt (zeitlich begrenzt)

Kann der nacheheliche Unterhalt zeitlich begrenzt werden?

Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch kann zeitlich begrenzt werden, wenn der Ehegatte durch die Eingehung der Ehe keine wirtschaftlichen Nachteile erlitten hat. Anderenfalls dient das Unterhaltsrecht dem Ausgleich solcher wirtschaftlichen Nachteile. Das Vorliegen ehebedingter Nachteile liegt regelmäßig vor, wenn der andere Ehegatte (zumeist die Ehefrau) ein Studium oder eine Ausbildung abgebrochen und sich ausschließlich der Erziehung der Kinder gewidmet oder den Haushalt geführt hat. In diesem Fall wird der Ehegatte an das Einkommen nicht mehr anknüpfen können, das er ohne die Heirat gehabt hätte. Das muss jedoch nicht immer der Fall sein. Entscheidend ist eine umfassende Billigkeitsabwägung.  Der Unterhaltsberechtigte muss seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten ohne die Ehe und seine entsprechende Bereitschaft und Eignung darlegen.

Häufig ist es für den Unterhaltsberechtigten schwierig, das Vorliegen ehebedingter Nachteile schlüssig darzulegen. Der Vortrag zu den ehebedingten Nachteilen muss ausführlich vorbereitet werden und erfordert einen hohen Arbeitsaufwand. Vom Unterhaltsberechtigten sollten folgende Informationen und Unterlagen beschafft werden, damit hinreichend konkret zum Vorliegen ehebedingter Nachteile vorgetragen werden kann:

 

  • Lebenslauf des Unterhaltsberechtigten
  • Motivation, Bereitschaft und Eignung zum beruflichen Aufstieg (Indizien und Beweise)
  • Heranziehung vergleichbarer beruflicher Entwicklungen (Lebenslauf von „beruflichen Zwillingen“)
  • Erfahrungssätze aus dem jeweiligen Berufsfeld, die z.B. bei Berufsverbänden erfragt werden können
  • Heranziehung tariflicher Regelungen (zur Feststellung der Entwicklung von Tariflöhnen kann z.B. das Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung herangezogen werden).