Kosten bei Scheidung sparen

Niedrigpreis Garantie

Wir ganrantieren dir, dass wir nur die gesetzlichen Mindestgebühren berechnen. Da der Aufwand bei einer Online Scheidung viel geringer ist, als bei einem streitigen Verfahren, geben wir die Kostenersparnis gerne an dich weiter, soweit dieses gesetzlich möglich ist. Wir berechnen dir garantiert nur die gesetzlichen Mindestgebühren. Bitte beachte, dass der Gegenstandswert für das gerichtliche Verfahren nicht von uns, sondern von dem Gericht festgelegt wird.

Einvernehmliche Scheidung spart 50% Scheidungskosten

Das Gesetz schreibt vor, dass derjenige Ehegatte, der geschieden werden will, durch einen Rechtsanwalt vertreten werden muss. Der andere Ehegatte braucht der Scheidung lediglich zustimmen; hierfür benötigt er keinen eigenen Rechtsanwalt. Wenn Sie bereits jetzt zu den Scheidungsfolgen eine einvernehmliche Regelung getroffen haben oder diese in Kürze etwa durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung herbeiführen können, benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt. Das erspart Ihnen die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt.

Kostenloser Service

Wir fertigen für Sie kostenlos eine Vereinbarung zur Teilung der Scheidungskosten.

Reduzierung der Scheidungskosten bei bestehenden Verbindlichkeiten und Unterhaltsverpflichtungen

Der Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren berechnet sich nach den Einkünften beider Ehegatten. Bestehende Verbindlichkeiten und Unterhaltsverpflichtungen für Kinder oder Verwandte vermindern das Einkommen und reduzieren damit Ihre Scheidungskosten.  Auch hier gilt, dass letztendlich das Gericht und nicht der Anwalt den Gegenstandswert für die Scheidung festsetzt.

Kostenloser Service

Wir überprüfen kostenlos ihre bestehenden Verbindlichkeiten und Unterhaltsverpflichtungen und sorgen so dafür, dass Sie bei ihrer Scheidung Kosten sparen.

Reduzierung des Verfahrenswertes um bis zu 30%

Bei jedem gerichtlichen Verfahren wird vom Gericht ein Verfahrenswert festgesetzt. Nach dem Verfahrenswert richtet sich die Höhe der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltskosten. Je niedriger der Verfahrenswert ist, desto niedriger fallen ihre Scheidungskosten aus.

„TOP-Scheidung.de“ ist der Meinung, dass sich eine einvernehmliche Scheidung auch für Sie finanziell lohnen soll. Deshalb wirken wir darauf hin, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Abschlag vom Verfahrenswert von bis zu 30% vorgenommen wird.

 

Kostenlose Scheidung bei geringem Einkommen

Wenn Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen (z.B. Hartz IV, ALG II), können Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten ihrer Ehescheidung. Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist bei dem Familiengericht auf einem amtlichen Formular unter Beifügung von Belegen zu ihrem Einkommen und ihren Ausgaben zu stellen.

Kostenloser Service

Wir überprüfen für Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. In diesem Fall füllen wir für Sie sämtliche Formulare aus und reichen diese zusammen mit ihrem Antrag auf Ehescheidung bei Gericht ein.