Scheidungskosten Rechner

Der Scheidungskosten Rechner berechnet dir deine Ersparnis bei uns bei einer Reduzierung des Verfahrenswertes.

Der Scheidungskosten Rechner berechnet die Scheidungskosten bei einer einvernehmlichen Ehescheidung. In diesem Fall beantragen wir bei Gericht die Reduzierung des Verfahrenswertes um bis zu 30%. Bitte lass deshalb das Häckchen im Button bei „Ja“ bestehen, da anderenfalls keine Berechnung durchgeführt werden kann. Wenn du eine Berechnung der Scheidungskosten ohne Reduzierung des Verfahrenswertes wünschst, nimm bitte Kontakt mit uns auf.

Der Scheidungskosten Rechner berechnet sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtkosten, mit denen du bei einem Scheidungsprozess rechnen musst.  Mit der Ehescheidung wird vom Gericht von Amts wegen der Versorgungsausgleich durchgeführt. Der Scheidungskosten Rechner berücksichtigt deshalb auch die Durchführung des Versorgungsausgleich im Zuge des Scheidungsprozesses.

 

Erläuterungen:

Scheidungskosten-Rechner

Der Scheidungskosten-Rechner berechnet sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten zusammen setzen. Es wird zunächst der Verfahrenswert bestimmt, der als Berechnungsgrundlage für die zu berechnenden Scheidungskosten dient. Die Kosten des Rechtsanwalts berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Bei dem Rechtsanwalt fallen zwei Gebühren (Verfahrensgebühr und Terminsgebühr) nebst Auslagen und Mehrwertsteuer an. Bei dem Gericht fallen ebenfalls zwei Gerichtsgebühren an.

Der Scheidungskosten-Rechner geht von einer einvernehmlichen Ehescheidung aus, sodass nur ein Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren benötigt wird. In diesem Fall beantragen wir bei Gericht eine Reduzierung des Verfahrenswertes um 30%. Bitte beachten Sie, dass die Gerichte an Anträge zur Reduzierung des Verfahrenswertes nicht gebunden sind. Für den Fall, dass Sie eine Berechnung der Scheidungskosten nach dem nicht reduzierten Verfahrenswert wünschen, wollen Sie uns bitte kontaktieren.

Von einigen Familiengerichten wird auch das Vermögen der Eheleute anteilig beim Verfahrenswert mitberücksichtigt. Die hier dargestellten Beträge stellen deshalb nur einen Richtwert dar, mit welchen Kosten Sie bei Ihrer Scheidung zu rechnen haben.

Monatliches Nettoeinkommen der Ehegatten

Geben Sie bitte das monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten an. Es ist die Berechnungsgrundlage für die Anwalts- und Gerichtskosten, aus welchen sich die Scheidungskosten zusammensetzen. Kindergeld und Kindergeldzuschüsse sowie Unterhaltsgeld werden weit überwiegend durch die Familiengerichte als Einkommen angesehen. Nicht als Einkommen angesehen werden Sozialhilfeleistungen, denen keine Lohnersatzfunktion zukommt, und das Erziehungsgeld.

Anzahlt der unterhaltsberechtigten Kinder

Geben Sie bitte die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, die Sie und/oder Ihr Ehegatte haben. Die Anzahl der Kinder mindert den Verfahrenswert. Unterhaltsberechtigt sind alle minderjährigen Kinder oder volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die noch im Haus eines Ehegatten leben und eine allgemeinbildenden Schule besuchen.

Anzahl der Versorgungen

Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht von Amts wegen mit durchgeführt. Der Versorgungsausgleich ist der bei einer Scheidung stattfindende Ausgleich aller während der Ehe von den Ehegatten erworbenen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Bitte geben Sie die Anzahl der Versorgungen für beide Ehegatten an. Die Anzahl der Versorgungen erhöht den Verfahrenswert.

Zu den Versorgungen (Rentenansprüche) zählen insbesondere:

  • gesetzliche Rentenversicherung,
  • Beamtenversorgung,
  • betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes,
  • berufsständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen),
  • private Lebensversicherungen (nur Rentenversicherungen),
  • Riesterrente.

Gerichtskosten

Damit das Gericht tätig wird, müssen als Vorschuss die gesamten Gerichtskosten (2 Gebühren) eingezahlt werden. Bei Abschluss des Verfahrens werden die Gerichtskosten auf Antrag auf die Eheleute hälftig aufgeteilt. Der Kostenrechner rechnet mit den gesamten Gerichtskosten, die an das Gericht vor Einleitung des Scheidungsverfahrens zu zahlen sind. Nur zur Information werden die anteiligen Gerichtskosten angezeit. Um diesen Betrag vermindern sich die Scheidungskosten nach Aufteilung der Gerichtskosten auf beide Eheleute.