Eine Sorgvollmacht, mit der er ein Elternteil den anderen Elternteil bevollmächtigt hat, ihn in allen, das Kind betreffenden Angelegenheiten zu vertreten, steht der Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB nicht entgegen. Die...