Am 2. Juni hat der Bundesrat das Bund-Länder-Finanzpaket verabschiedet. Damit treten auch die neuen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss in Kraft.  Die Reform weitet den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende auf alle minderjährigen Kinder aus.

Die Zahlungen werden künftig über das zwölfte Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Das neue Unterhaltsvorschussgesetz tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.