Wenn Ihre Ehe dem Ende zugeht und Sie sich Gedanken wegen einer Scheidung machen, sollten Sie die Folgen einer Trennung oder Scheidung kennen: Wann kann ich mich scheiden lassen? Wer soll ausziehen? Bei wem sollen die Kinder wohnen? Und wie sieht es finanziell aus? In lockerer Folge werde ich Ihnen die Folgen einer Trennung oder späteren Scheidung erläutern, damit Sie nicht unvorbereitet für die neue Situation hineingehen.

Wie kann ich Geld bei meiner Scheidung sparen?

Für die meisten bedeutet es das traurige Ende einer Liebesbeziehung. Nach der Liebe kommt die Trennung. Das Gesetz sieht vor, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor es zur Scheidung kommt. Die Erfahrung zeigt, dass diese Zeit gebraucht wird, um alles zu regeln und sich selbst zu ordnen. Je mehr sie mit ihrem Ehegatten regeln können, desto günstiger wird die Scheidung. Das Gericht braucht dann keine Entscheidung mehr zu den streitigen Angelegenheiten der Eheleute treffen. Dabei gilt folgender Grundsatz: Je weniger das Gericht regeln muss, desto günstiger wird die Scheidung.

Neben der Frage, was mit der gemeinsamen Wohnung, Möbeln und Haushaltsgegenständen geschieht, sollten Ehepaare sich im Jahr nach ihrer Trennung auch darum kümmern, eigene Konten anzulegen. Meistens haben die Eheleute ein gemeinsames Konto. Von diesem Konto werden alle Belastungen bezahlt. Die Eheleute sollten zum Zeitpunkt der Trennung regeln, wer dieses Konto übernimmt und ein Guthaben oder Saldo untereinander ausgleichen.

Ferner sollte versucht werden, aus gemeinsamen Kreditverträgen oder Bürgschaften für den anderen herauszukommen.

Falls ein Ehepartner sich selbst nicht finanzieren kann und der andere genug verdient, muss überprüft werden, ob der bedürftige Ehegatte Anspruch auf Unterhalt hat. Das kann zuverlässig nur ein Rechtsanwalt entscheiden. Dieser wird den anderen Ehegatten anschreiben und um Auskunft hinsichtlich des Einkommens bitten. Unter Berücksichtigung von ehebedingten Belastungen wird dann der Unterhaltsbedarf berechnet.

Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, müssen die Paare zusätzlich den Kindesunterhalt aushandeln. Der Elternteil, bei dem ein oder mehrere Kinder leben, kommt dem Unterhalt durch Pflege und Erziehung nach. Der andere Elternteil muss monatlich Geld zahlen. Welchen Betrag er monatlich zu zahlen hat, hängt vor allem von der Höhe seines Einkommens und vom Alter des Kindes ab. Berechnet wird der Kindesunterhalt in der Regel anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Haben Eltern sich auf die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts geeinigt, kann diese Vereinbarung kostenlos beim Jugendamt beurkundet werden.

Geld sparen mit nur einem Anwalt?

Sind sich scheidungswillige Ehepartner weitestgehend einig, können sie die Scheidungskosten senken, indem nur einer von beiden einen Anwalt beauftragt. Die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren kann das Paar unter sich aufteilen.

Ich habe nur ein geringes Einkommen. Bekomme ich eine staatliche Unterstützung?

Wer sich Anwalts- und später anfallende Gerichtskosten nicht leisten kann, hat die Möglichkeit beim Familiengericht Verfahrenshilfe zu beantragen. Je nach persönlichem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten dann entweder
ganz oder der Zuschuss muss in monatlichen Raten wieder zurückgezahlt werden.

Kein automatischer Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe

Mit der Ehescheidung klärt das Gericht von Amts wegen den sogenannten Versorgungsausgleich. Dazu werden die Versorgungsrechte auf eine spätere Rente, die von den Ehegatten während der Ehezeit erworben wurden, geteilt. Nur bei Kurzehen von bis zu drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nicht automatisch, sondern nur auf Antrag eines der Ehegatten durchgeführt.

Wer sich mit seinem Ehegatten bereits weitgehend geeinigt hat und sein Scheidungsverfahren beschleunigen will, kann im Internet auf dem Scheidungsportal www.top-scheidung.de seine Scheidung vollständig vorbereiten. Lediglich zum Scheidungstermin vor Gericht muss er noch persönlich erscheinen.